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Was kosten sensomotorische Einlagen?

Werden Einlagen von der Krankenkasse bezahlt?

Die herkömmliche orthopädische Einlage ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse. Die sensomotorische Einlage kann, muss aber nicht bezahlt werden.

Wenn der Arzt auf Grund einer Fußfehlstatik sowie eines funktionellen oder neurologischen Beschwerdebildes „Handwerklich gefertigte Einlagen im Sonderbau“ verordnet, geht für die Krankenkassen daraus hervor, dass hier vom Orthopädiehandwerker ganz individuell gearbeitet werden soll. 

Die Akzeptanz bei der Kostenübernahme  propriozeptiver / sensomotorischer Einlagen variiert jedoch ganz erheblich von Krankenkasse zu Krankenkasse, da es sich hierbei um eine Kann-Vorschrift handelt. So ist Ihre Verordnung eine Einzelfall-Entscheidung des Mitarbeiters Ihrer Kasse. 

Offiziell gibt es keine eigene Ab­rechnungsposition für PROPRIO®-Einlagen im Hilfsmittelverzeichnis. Deshalb berufen sich einige Krankenkassen auf fehlende wissenschaftliche Nachweise, um die Ablehnung einer Kostenübernahme zu begründen. Die dabei zitierten Studien, die keinen Wirksamkeitsnachweis erbracht haben, beziehen sich alle auf andere Einlagensysteme, die sich in der handwerklichen Ausführung erheblich von PROPRIO® unterscheiden. Zu PROPRIO®-­Einlagen gibt es eine Studie, die deutlich gezeigt hat, dass die Stimulation im hinteren Fußbereich zu mehr Muskelaktivität führt. 

Anzumerken ist außerdem, dass es  bei den von Krankenkassen seit Jahrzehnten präferierten herkömmlichen Einlagen keinen Wirksamkeitsnachweis gibt. Trotzdem sagen 89% der Einlagenträger, dass sie sich mit diesem Hilfsmittel besser fühlen. Ebenso gibt es seit ca. 15 Jahren zehntausende von Patienten, die mit PROPRIO®-Einlagen sichtbar besser laufen und bei denen Schmerzen reduziert werden konnten, teilweise bis hin zur Beschwerdefreiheit. 

Die Erfahrung zeigt, dass Sie als Patient im Falle eines Ablehnungsbescheids mit Ihrer Krankenkasse den Dialog suchen sollten. Mitunter gibt es aufgrund Ihres  Vetos und einem persönlichen Gespräch eine positive Einzelfallentscheidung. Sollte diese Regelung nicht möglich sein, dann gibt es vielfach das Angebot, den Rezeptwert einer „herkömmlichen“ Einlagenversorgung mit den tatsächlich entstehenden Kosten zu verrechnen. 

Der Weg zur Einlage

    1. Der Arzt stellt das Rezept über eine "Handwerklich gefertigte Einlage im Sonder­bau" mit entsprechender Diagnose über die Fußfehlstellung und ein funktionelles oder neurologisches Beschwerdebild aus.
    2. Sie vereinbaren einen Termin beim Orthopädiehandwerker Ihres Vertrauens, der entsprechend ausgebildet und PROPRIO®-­zertifiziert ist.
    3. Zur Untersuchung mitzubringen sind eine kurze oder eng anliegende Sport­hose oder Leggins, ein eng anliegendes T-Shirt sowie die Schuhe, in die die Einlagen eingepasst werden sollen.
      Ebenso der vereinbarte  Betrag für die Anzahlungsrechnung. Da zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht feststeht, ob die Kosten von Ihrer Kasse übernommen werden, muss eine Anzahlung von Ihnen geleistet werden, die am Ende aber selbstverständlich wieder verrechnet wird.
    4. Der Orthopädiehandwerkermacht Messungen (mittels Fußabdruck, ggf. Fußdruckmessung oder Foto-/Videoaufnahmen), die mit dem Rezept und einem Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse geschickt werden.
    5. Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten­­übernahme ablehnt erhalten Sie ein Schreiben. Sie haben dann das Recht, Einspruch zu erheben.
    6. Gibt es trotz Ihres Einspruchs keinen Kostenübernahmebescheid, besprechen Sie mit Ihrem Orthopädie­handwerker das weitere Vorgehen.

    Kostenübernahme für Sensomotorische Einlagen verweigert?

    Sie als Patient dürfen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Dazu können Sie das hier zur Verfügung gestellte Widerspruchsschreiben verwenden und an Ihre Krankenkasse senden. Eine ausführliche Beschreibung Ihrer Rechte finden Sie außerdem im ebenfalls als Download zur Verfügung gestellten Informationsblatt der Kanzlei Hackstein Reuter Rechtsanwälte.

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